Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 20.05.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.07.2010 - 12 U 232/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10387
OLG Brandenburg, 15.07.2010 - 12 U 232/09 (https://dejure.org/2010,10387)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2010 - 12 U 232/09 (https://dejure.org/2010,10387)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 12 U 232/09 (https://dejure.org/2010,10387)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 253; BGB § 823; BGB § 31; BGB § 89; StGB § 229
    Ein möglicher Wechsel der Operationsmethode muss bei der Aufklärung besprochen werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Anforderungen an die Risikoaufklärung vor einer Leistenbruchoperation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexmedblog.de (Kurzinformation)

    Aufklärung über Wechsel der OP-Methode nach Einleitung der Prämedikation

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für Samenleiterdurchtrennung bei Leistenhernien-OP

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für Samenleiterdurchtrennung bei Leistenhernien-OP

Sonstiges

  • anwalt.de (Kurzinformation und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Hodentorsion bei Baby nicht erkannt: 13.500 Euro

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1324
  • VersR 2011, 267
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Nürnberg, 23.09.1997 - 1 U 1983/97

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei ärztlichen Diagnosefehler - Absterben eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - 12 U 232/09
    Das OLG Nürnberg (VersR 1998, 594) hat bei einem Hodenverlust infolge eines Diagnosefehlers unter Berücksichtigung der psychischen Belastung wegen der Gefahr des Verlustes des verbliebenen Hodens bei einem 5-jährigen Jungen ein Schmerzensgeld von 25.000,00 DM zuerkannt.
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - 12 U 232/09
    Da demnach der Eintritt eines weiteren Schadens zwar möglich, jedoch objektiv noch nicht vorhersehbar ist, ist auch der immaterielle Vorbehalt gerechtfertigt (vgl. BGH NJW 2004, 1243, 1244).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - 12 U 232/09
    Der Kläger hat ein Interesse an der begehrten Feststellung, da die nicht fernliegende Möglichkeit besteht, dass es in Zukunft zu einem Verlust oder der Beeinträchtigung des rechten Hodens und damit der Zeugungsfähigkeit des Klägers kommen kann, so dass aus Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung Grund besteht, mit dem Eintritt eines weiteren Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH NJW 2001, 1431).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - 12 U 232/09
    Maßgeblich sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und psychischen Beeinträchtigungen, wobei Leiden und Schmerzen wiederum durch die Art der Primärverletzung, die Zahl und Schwere der Operationen, die Dauer der stationären und der ambulanten Heilbehandlungen, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und die Höhe des Dauerschadens bestimmt werden (vgl. BGH NJW 1955, 1675; BGH NJW 1982, 985; BGH VersR 1992, 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rn. 274 ff).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - 12 U 232/09
    Dem Patienten muss in diesem Fall nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. BGHZ 102, 17, 22; BGH NJW 2005, 1718; BGH NJW 2006, 2477, 2478 jeweils m.w.N.; Geiß/Greiner a.a.O. Rn. C 22; Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rn. 381; Laufs in Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl., § 60 Rn. 4).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - 12 U 232/09
    Dem Patienten muss in diesem Fall nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. BGHZ 102, 17, 22; BGH NJW 2005, 1718; BGH NJW 2006, 2477, 2478 jeweils m.w.N.; Geiß/Greiner a.a.O. Rn. C 22; Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rn. 381; Laufs in Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl., § 60 Rn. 4).
  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - 12 U 232/09
    Dem Patienten muss in diesem Fall nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. BGHZ 102, 17, 22; BGH NJW 2005, 1718; BGH NJW 2006, 2477, 2478 jeweils m.w.N.; Geiß/Greiner a.a.O. Rn. C 22; Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rn. 381; Laufs in Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl., § 60 Rn. 4).
  • BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - 12 U 232/09
    Maßgeblich sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und psychischen Beeinträchtigungen, wobei Leiden und Schmerzen wiederum durch die Art der Primärverletzung, die Zahl und Schwere der Operationen, die Dauer der stationären und der ambulanten Heilbehandlungen, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und die Höhe des Dauerschadens bestimmt werden (vgl. BGH NJW 1955, 1675; BGH NJW 1982, 985; BGH VersR 1992, 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rn. 274 ff).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 42/97

    Wirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - 12 U 232/09
    Dass unter diesen Umständen das Selbstbestimmungsrecht des Klägers als Grundlage einer wirksamen Einwilligung nicht ausreichend gewährt war, liegt auf der Hand (vgl. dazu auch BGH NJW 1998, 1784).
  • BGH, 15.03.1994 - VI ZR 44/93

    Zumutbarkeit einer Operation und Schadensminderungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - 12 U 232/09
    Die Behandlungsseite hat dafür darzutun und zu beweisen, dass der Eingriff einfach und gefahrlos, nicht mit besonderen Schmerzen verbunden ist und sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bietet (vgl. BGH NJW 1994, 1592; Geiß/Greiner a.a.O., Rn. A 101).
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 5 U 85/01

    Hodentorsion - Schmerzensgeld 18.000 Euro

  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89

    Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik

  • OLG Brandenburg, 14.11.2001 - 1 U 12/01

    Zivilprozessrecht: Wiederholung der Beweisaufnahme nach Urteilsaufhebung -

  • BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80

    Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen

  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 5 U 456/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei zwei in Betracht

  • OLG Frankfurt, 14.01.2003 - 8 U 135/01

    Arzthaftung: Aufklärungspflichtverletzung vor beidseitiger subtotaler

  • OLG Zweibrücken, 23.01.2007 - 5 U 35/05

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht bei Bestehen unterschiedlicher operativer

  • LG Freiburg, 05.12.1988 - 9 T 13/88
  • OLG Koblenz, 15.10.2014 - 5 U 976/13

    Pflicht des Arztes zur Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden

    Gibt es verschiedene Methoden mit deutlich unterschiedlichen Risiken und Chancen, vertritt der Senats seit jeher die Ansicht, dass der Patient darüber aufgeklärt werden muss, damit er eigenverantwortlich entscheiden kann, auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. das in VersR 2007, 111 veröffentlichte Senatsurteil vom 12.10.2006, 5 U 456/06, "Ovarialzyste" und OLG Brandenburg in VersR 2011, 267 - 269, "Leistenbruch" m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 18.08.2016 - 12 U 176/14

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über verschiedene Operationsmethoden vor

    Dem Patienten muss in diesem Fall nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGHZ 102, 17, 22; BGH NJW 2005, 1718; BGH NJW 2006, 2477, 2478; Geiß/Greiner a. a. O., Rn. 22; so auch der Senat im Urteil vom 15.07.2010, Az. 12 U 232/09; veröffentlicht etwa in VersR 2011, S. 267).
  • OLG Hamm, 04.06.2014 - 3 U 63/13

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht über zur Verfügung stehende

    Bei genauer Betrachtung liegt in dieser Bewertung des Sachverständigen auch kein Widerspruch zu den Ausführungen in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 15.07.2010 - 12 U 232/09 (ablehnend Martis/Winkhart-Martis, MDR 2013, 759 ff. (760)), das - gestützt auf den dort beauftragten Sachverständigen - bei der Leistenbruchoperation eine Aufklärungspflicht über die verschiedenen Operationsmöglichkeiten mit der Begründung angenommen hat, dass es sich um "unterschiedliche Standardmethoden handele, die im Hinblick auf die Möglichkeit des Auftretens eines Rezidivs sowie die auftretenden speziellen Risiken unterschiedlich seien" .
  • OLG Brandenburg, 01.11.2018 - 12 U 266/16

    Verfahrensfehler bei Unterlassen einer Sachverständigenanhörung im

    Dem Patienten muss in diesem Fall nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGHZ 102, S. 17; NJW 2005, S. 1718; NJW 2006, S. 2477; Geiß/Greiner a. a. O., Rn. 22; so auch der Senat im Urteil vom 15.07.2010, Az. 12 U 232/09; veröffentlicht etwa in VersR 2011, S. 267).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 12 U 155/18

    Ärztliche Aufklärung über Behandlungsalternativen

    Dem Patienten muss in diesem Fall nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGHZ 102, S. 17; NJW 2005, S. 1718; NJW 2006, S. 2477; Geiß/Greiner a. a. O., Rn. 22; so auch der Senat im Urteil vom 15.07.2010, Az. 12 U 232/09; veröffentlicht etwa in VersR 2011, S. 267).
  • OLG Brandenburg, 17.05.2022 - 12 U 74/21

    Behandlungsfehler bei Operation der weiblichen Brust Vereinbarung von

    Zur Behandlungsaufklärung gehört es dabei auch, dass der Arzt dem Patienten Kenntnis von Behandlungsalternativen verschafft, wenn gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden mit wesentlich unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten begründen (BGHZ 102, S. 17; NJW 2005, S. 1718; NJW 2006, S. 2477; Geiß/Greiner a. a. O., Rn. 22; so auch der Senat im Urteil vom 15.07.2010, Az. 12 U 232/09; veröffentlicht etwa in VersR 2011, S. 267).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.05.2010 - 12 U 232/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10946
OLG Karlsruhe, 20.05.2010 - 12 U 232/09 (https://dejure.org/2010,10946)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.05.2010 - 12 U 232/09 (https://dejure.org/2010,10946)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 12 U 232/09 (https://dejure.org/2010,10946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsansprüche des Käufers bei vorzeitiger Anforderung von Kaufpreisraten durch den Verkäufer; Anforderungen an die Pfandfreigabeerklärung gem. § 3 Abs. 1 MaBV

  • rechtsportal.de

    Bereicherungsansprüche des Käufers bei vorzeitiger Anforderung von Kaufpreisraten durch den Verkäufer; Anforderungen an die Pfandfreigabeerklärung gem. § 3 Abs. 1 MaBV

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Annahme vorzeitiger Abschlagszahlungen: Schadensersatzverpflichtung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzverpflichtung des Bauträgers bei Annahme vorzeitiger Abschlagszahlungen? (IBR 2010, 392)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1111
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 17.06.1999 - 19 U 6498/98

    Erstattung von Zinsen durch den Bauträger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2010 - 12 U 232/09
    Lediglich die vorzeitige Leistungsannahme ist verbotswidrig gewesen (OLG München, NJW-RR 2001, 13 ; Palandt, BGB , 69. Aufl., § 817 Rn 7; Kniffka, NZBau 2000, 552).

    Denn das würde bedeuten, dass der Erwerber, der ohne Absicherung gezahlt hat, die Zahlung nicht zurückfordern dürfte (BGHZ 171, 364 = NJW 2007, 1947 ; Kniffka, aaO.; mit anderer Begründung OLG München in NJW-RR 2001, 13, das bei einer vergleichbaren Konstellation davon ausgegangen ist, dass die Kaufpreisschuld nicht betagt sei und deshalb § 813 Abs. 2 BGB nicht eingreife).

    Das Oberlandesgericht München (NJW-RR 2001, 13 ) hat einen anrechenbaren Vorteil darin gesehen, dass der Erwerber die vorzeitig überlassene Wohnung weitervermietet hatte, und den hieraus erzielten Mietzins vom Schaden in Abzug gebracht.

  • BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2010 - 12 U 232/09
    Denn das würde bedeuten, dass der Erwerber, der ohne Absicherung gezahlt hat, die Zahlung nicht zurückfordern dürfte (BGHZ 171, 364 = NJW 2007, 1947 ; Kniffka, aaO.; mit anderer Begründung OLG München in NJW-RR 2001, 13, das bei einer vergleichbaren Konstellation davon ausgegangen ist, dass die Kaufpreisschuld nicht betagt sei und deshalb § 813 Abs. 2 BGB nicht eingreife).
  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2010 - 12 U 232/09
    Schaltet ein Vertragspartner zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen einen Notar ein, so kann dieser sein Erfüllungsgehilfe sein (BGHZ 62, 119).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11

    Bauträgervertrag: Eigentumserwerb eines über die Grenze gebauten

    An diese Bedingung der Grundpfandgläubigerin war und ist die Beklagte 1 als Empfängerin dieses Schreibens und Vertragspartnerin der Grundpfandgläubigerin und der treuhänderisch für die Grundschuldgläubigerin tätig gewordene Notar W., der hinsichtlich der Abrufung des Kaufpreises auch als Erfüllungsgehilfe der Beklagten 1 handelte (vgl. OLG Karlsruhe Urteil vom 26.10.2010, Az. 8 U 170/09, juris RN 41; Urteil vom 20.05.2010, Az. 12 U 232/09, juris RN 23), gebunden.

    Die Kläger haben aber hier keinen eigenen Zinsschaden geltend gemacht, sondern verlangen Schadensersatz in Höhe der durch die Abschlagszahlungen gezogenen Zinsvorteile der Beklagten 1 (vgl. OLG Karlsruhe Urteil vom 20.05.2010, Az. 12 U 232/09, juris RN 37ff RN).

  • LG München I, 05.05.2011 - 11 O 14092/10

    Sicherung des Erwerbers im Bauträgerkaufvertrag: Wirksamkeit von Bürgschaften und

    Enthalte nämlich die Lastenfreistellung keine Regelung für den Fall der Nichtvollendung so widerspreche sie § 3 Abs. 1 S. 3 MaBV (Blatt 121, 0LG Karlsruhe 12 U 232/09).

    Das beklagtenseits zitierte Urteil BGH VII ZR 268/05 sei nämlich zu einem Fall ergangen, wo es nur an den Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 MaBV gefehlt habe, nicht aber an denen des § 3 Absatz 1 MaBV (Blatt 73/74, OLG München NJW-RR 2001, 13 und OLG Karlsruhe 12 U 232/09).

    Entgangene Habenzinsen von 4 % seien ein nach § 246 BGB gesetzlich anerkannter Mindestschaden (Blatt 76/77, OLG Karlsruhe 12 U 232/09, OLG München 17 U 2623/09).

    Daran zweifle auch die klägerseits zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe (20.5.2010, 12 U 232/09) nicht (Blatt 97).

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2010 - 8 U 170/09

    Rechtsfolgen von den Vorgaben der MaBV abweichende Abschlagszahlungen

    Indem der Bauträger sich über sie hinwegsetzt, verletzt er das Sicherungsinteresse des Erwerbers und damit die Treuepflichten aus dem Vertrag (Kniffka NZBau 2000, 552, 553; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.05.2010 - 12 U 232/09-).
  • LG Mannheim, 20.12.2012 - 9 O 312/11

    Auflassung und Bewilligung der Eintragung in das Grundbuch sowie Schadenersatz

    Vor Vorliegen dieser Voraussetzungen durfte sie keine Leistungen annehmen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.5.2010, Az.: 12 U 232/09, [...] Rn. 20; Urt. v. 26.10.2010, Az.: 8 U 170/09, [...] Rn. 38).
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